AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Maklerverträge mit der ExpanLog GmbH.
1.2 Wir schließen unsere Maklerverträge ausschließlich unter Vereinbarung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Abweichende oder ergänzende Bedingungen gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§2 Haftung
2.1 Unsere Angaben basieren auf Informationen, die uns vom Verkäufer, Vermieter oder Dritten bereitgestellt wurden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Informationen übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, die jeweilige Unrichtigkeit wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht an den Auftraggeber weitergegeben.
2.2 Die Haftung für jegliche Schäden ist auf den Betrag der gemäß §4 anfallenden Provision beschränkt, die Haftungsobergrenze gilt nicht für Schäden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit. Wir haften zudem nicht für Schäden, die aus Cyber-Attacken (Trojaner, Viren, etc.) verursacht werden, soweit die Implementierung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Zeitpunkt des Ereignisses vorhanden war.
2.3 Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Irrtümer sowie Zwischenverkäufe oder -vermietungen bleiben vorbehalten.
2.4 Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Etwaige Schadensansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruchs.
§3 Entstehen und Fälligkeit des Provisionsanspruches
3.1 Unser Provisionsanspruch wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag zustande gekommen ist. Es ist dabei nicht erforderlich, dass unsere Tätigkeit die alleinige Ursache für den Abschluss des Hauptvertrages ist; Mitursächlichkeit genügt.
3.2 Unser Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag zu einem späteren Zeitpunkt (bspw. durch Vertragsauflösung) entfällt. Etwas Anderes gilt nur, wenn die Ursache des späteren Entfallen in unserer Verantwortung liegt.
3.3 Kommt der Hauptvertrag durch ein anderes Objekt des von uns vermittelten Vertragspartners zustande, bleibt unser Provisionsanspruch unberührt.
3.4 Der Provisionsanspruch entsteht ebenfalls, wenn ein von dem ursprünglich oder vermittelten oder nachgewiesenen Geschäft abweichender, wirtschaftlich jedoch nicht wesentlich abweichender Hauptvertrag entstanden ist (z.B. Kauf statt Miete).
3.5 Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung.
3.6 Wir sind berechtigt, für beide Seiten (z.B. Käufer – Verkäufer, Mieter – Vermieter) entgeltlich und unentgeltlich tätig zu werden.
§ 4 Provision
4.1 Zwischen dem Auftraggeber und uns gelten – sofern keine abweichenden Vereinbarungen festgelegt wurden – die nachfolgenden Provisionssätze.
4.2 Vermietung und Verpachtung
Für unsere Tätigkeit in Verbindung mit Vermietungen und Verpachtungen gelten die nachstehenden Provisionssätze.
• 3,0 Nettomonatsmieten bei Verträgen bis zu einschließlich 60 Monaten Laufzeit
• 3,5 Nettomonatsmieten bei Verträgen von mindestens 61 Monaten Laufzeit
• 4,0 Nettomonatsmieten bei Verträgen von mindestens 120 Monaten Laufzeit
Zusatzregelung für Optionen und Vormietrechte:
Enthält der Miet- oder Pachtvertrag Optionen zur Verlängerung oder Vormietrechte für dieselbe Fläche, erhöht sich die Provision um 0,5 Monatsmieten pro Option bzw. Vormietrecht.
Die Provisionssätze verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.
4.3 Kauf
Im Falle eines Kaufes von Grundbesitz beträgt die zu zahlende Provision 5,0% des notariell beurkundeten Gesamtkaufpreises sowie allen damit verbunden Nebenleistungen. Die Provision versteht sich zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.
Bei dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen einer Objekt- oder Grundstück haltenden Gesellschaft (Share-Deal und Asset-Deal), Waren und Gegenständen beträgt die Provision 5% des Gesamtkaufpreises. Für die Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 5% des Vertragswertes, zahlbar durch den Erbbaunehmer. Sofern kein Vertragswert vereinbart wurde, tritt an diese Stelle der 25-fache Jahreserbbauzins oder der jeweilig zu errechnende Kapitalwert des Erbbaurechts. Bei der Berechnung ist der marktübliche Effektivzinssatz für Hypothekendarlehen mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 100% anzusetzen.
Die Provisionssätze verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.
4.4 Die Provisionssätze sind mit Entstehen des Provisionsanspruchs gemäß §3 von unserem Auftraggeber an uns zu zahlen.
§5 Pflichten des Auftraggebers
5.1 Unsere Angebote, Exposés und Informationen sind ausschließlich für den Auftraggeber persönlich bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Gibt der Auftraggeber die erhaltenen Angebote, Exposés oder Informationen dennoch ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiter und dieser Dritte schließt auf Grund dessen einen Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber uns gegenüber zum Ersatz der entgangenen Provision verpflichtet, die durch den Abschluss des Hauptvertrages entstanden wäre.
5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet uns alle gesetzlich erforderlichen Daten, Informationen und insbesondere eine Kopie eines gültigen Energieausweises zur Vermarktung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass wir wegen unrichtiger oder fehlender Angaben in Bezug auf den Energieausweis abgemahnt oder in Anspruch genommen werden, sichert der Auftraggeber uns die Schadensfreistellung zu.
5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet uns unverzüglich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und uns eine Kopie oder einen Scan zukommen zu lassen.
5.4 Wenn die von uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages bereits bekannt ist, so ist der Auftraggeber verpflichtet uns dies innerhalb 5 Kalendertagen mitzuteilen.
§6 Kundenidentifikation
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass wir gemäß den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG) dazu verpflichtet sind, die Identität unserer Kunden zu überprüfen. In diesem Zusammenhang ist der Auftraggeber verpflichtet, uns alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitzustellen und uns über etwaige Änderungen, die während der Geschäftsbeziehung auftreten, unverzüglich zu informieren. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten zur Identifizierung nicht, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein eventuell bestehender Provisionsanspruch bleibt hiervon unberührt.
§7 Datenschutz
7.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers und ggf. weiterer Beteiligter zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere über Ihre Rechte als betroffene Person, entnehmen Sie bitte unserer separaten Datenschutzerklärung, die Ihnen zur Verfügung gestellt wird / die Sie auf unserer Webseite (www.expanlog.de/datenschutz) finden.
§8 Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein sollten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt die gesetzliche Bestimmung ein.
§9 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anzuwendendes Recht
9.1 Auf die Geschäftsbeziehungen zwischen unseren Kunden und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz unseres Unternehmens in Solingen.
Stand: 30.03.2025